Vom EPU zur GmbH – Ein Hürdenlauf durch die österreichische Bürokratie

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Den Gedanken zur Gründung einer GmbH hatte ich erstmals im Juli 2013. Dann hat es ein Weilchen gedauert bis ich Anfang April 2014 –  am 09.04.2014 – tatsächlich den Entschluss gefasst habe, diesen Schritt zu gehen.  Und mit 26.06.2014 – also fast ein Jahr später – habe ich dann den Gesellschaftervertrag unterzeichnet. Und finally wurde mit 12.08.2014 die GmbH ins Firmenbuch eingetragen.

Warum es fast 4 Monate – vom Zeitpunkt der Entscheidung bis zur offiziellen Eintragung gedauert hat? Tja, das werde ich euch hier und jetzt erzählen. So viel sei gesagt, es war nicht nur meine Schuld 😉

Problem 1 – Die GmbH Reform

Ihr kennt ihn alle den österreichischen Weg: etwas einführen, wieder abschaffen und dann in abgeschwächter Form wieder einführen. Mühsam und peinlich zu gleich! Kein wirtschaftlich geführtes Unternehmen würde solche Aktionen überleben …

Am 1.7.2013 ging die neue GmbH in die Runde und wurde ganz rasch mit 1.3.2014 wieder abgeschafft bzw. überarbeitet und als „GmbH light“ den Gründern verkauft.

Durch die Inanspruchnahme der Gründungsprivilegierung gemäß §10b GmbHG ist die Gründung einer GmbH mit dem reduzierten Startkapital von EUR 10.000,00 möglich. In einer Zeitspanne von 10 Jahren muss das Stammkapital jedoch auf EUR 35.000,00 aufgestockt werden. Während dieser Befristung von 10 Jahren hat der Gesetzgeber überdies die Möglichkeit geschaffen, durch entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag nur einen Betrag von EUR 5.000,00 bar einzubezahlen. Ausgeschlossen von der gründungsprivilegierten Stammeinlage sind Sacheinlagen.

[GMBH gründungsprivilegiert Zitat der wirtschaftsanwälte.at vom 23.01.2015]

Das hat jetzt zur Folge dass 3 Formen von GmbH’s am Markt sind:

  • Die normale GmbH mit einem Stammkapital von EUR 35.000 und einer Mindesteinlage von EUR 17.500
  • Die gründungsprivilegierte GmbH mit einem Stammkapital von EUR 35.000, welche zum Start nur EUR 10.000 hat und einer Mindesteinlage von EUR 5.000
  • die GmbH light mit einem Stammkapital von EUR 10.000 und einer Mindesteinlage von EUR 5.000

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Ich hab natürlich im Endeffekt zu lange gewartet für die GmbH light und hab mich jetzt gleich für die normale GmbH entschieden. Mit einer Sacheinlage und einer Stammeinlage hab ich mit einem Stammkapital von EUR 35.000 gegründet.

Was mich gleich zum nächsten Problem bringt…

Problem 2 – Die Sacheinlage

Meine Unternehmensgründung als Kleinstunternehmerin erfolgte bereits am 15.01.2010. Mit 01.01.2012 erfolgte dann die 100% Gründung – also der Ausstieg aus der Kleinstunternehmerregelung. Das heißt in den ca. 4,5 Jahre vor der UmGründung habe ich nicht nur einiges an Equipment und KnowHow angesammelt, sondern auch jede Menge Mitarbeiter und Kunden.

Ich weiß im Nachhinein gar nicht mehr richtig was der genaue Grund war, aber ich habe mir eingebildet dass ich mein EPU als Sacheinlage in die GmbH einbringen möchte. Trotz Unterstützung meines damaligen Steuerberaters, hat mir das auch keiner ausgeredet oder mit mir diskutiert 🙁

Mit meinem jetzigen Wissen würde ich das nicht mehr so machen. Warum?
Weil mich das viel mehr Zeit und Geld gekostet hat, als eine normale GmbH Gründung und ich die Vorteile bis jetzt noch nicht gefunden habe 😉

Die Sacheinlage – Mehr Zeit und Geld

  • Obwohl mein Ex-Steuerberater gemeint hat, dass der angesetzte Firmenwert kein Gutachten erfordert, war das Firmengericht anderer Meinung. Ratet mal wer dadurch Probleme bekommen hat? Ja genau – ich. Ich musste mir ein Firmenwertgutachten machen lassen und dieses nachreichen. Das gefällt dem Gutachter / Steuerberater.
    • Vorteil: ich als Privatperson kann mein Unternehmen an die GmbH verkaufen
    • Nachteile: höhere Kosten der Firmengründung und Verzögerung bei der Unternehmenseintragung / Gründung
  • Durch die Sacheinlage des EinPersonenUnternehmens musste eine Einbringungsbilanz und das Anlagevermögen ermittelt werden. Dem Steuerberater hat auch das gefallen …
  • Durch die Sacheinlage konnte kein standardisierter Gesellschaftsvertrag verwendet werden – somit wurde die Gründung wiederum teurer als eine normale Gründung
  • Da ich bereits 2010 gegründet hatte, gab’s auch keinen Anspruch mehr auf NEUFÖG: also volle Höhe bei der Firmenbucheintragung, beim Notar und bei der Wiener Zeitung (auf dieses Thema gehe ich später nochmal ein 😉 )

Problem 3 – fehlende Schnittstellen zwischen den Einrichtungen

Da man sowohl die GmbH Gründung, als auch die – dann viel früher als geplant und wegen den Verzögerungen viel näher zueinander geratene – Umsiedelung in unser neues Büro in Form einer Unternehmensformänderung bzw. Unternehmenssitzänderung kommunizieren muss, ging wieder jede Menge Zeit und Nerven drauf.

In der heutigen Zeit meint man, dass das Firmenbuch mit der Eintragung (egal ob Ersteintragung oder Anschrift-Änderung ) schon alle notwendigen Stellen informieren wird. Pustekuchen! Sie informieren nur jene automatisch, die im Zuge dessen auch Geld wollen wie zum Beispiel die Wiener Zeitung.

Ich dachte vor allem auch, dass das kürzlich eingeführte Unternehmensserviceportal solche Schritte unterstützt. Aber auch da lag ich falsch! Es brauchte also wieder einmal meinen Steuerberater, um alle notwendigen Parteien über die Umgründung zu informieren und dann anschließend 2 Monate später nochmal über die Änderung der Anschrift bekanntzugeben. (Es wurde dabei nur der Straßennamens von Müllerweg 19a in die Schulgasse 5 geändert. Postleitzahl und Ort sind gleichbeblieben!)

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Folgende Parteien – an dich ich mich noch erinnern kann – sind also jeweils extra von dieser Adressänderung zu informieren:

  • Sozialversicherung (Änderung durch Steuerberater)
  • Finanzamt (Änderung durch Steuerberater)
  • Firmenbuch (Änderung durch mich)
  • Wiener Zeitung (also in Summe 2mal gezahlt – beides angestoßen durch das Firmenbuch)
  • Stadtgemeinde
  • Gewerberegister
  • Lieferanten und Kunden (Änderung durch mein Team und mich)

Wahrscheinlich habe ich noch einige Parteien nicht angeführt  …. sorry 😉

Problem 4 – jede Menge neue Nummern

Endlich alles erledigt und nun beginnt erst richtig die Arbeit. Wir haben für alles neue Nummern bekommen:

  • neue UID-Nummer (das führte bei einigen Kunden zur kompletten Neuanlage und Bestellungen mussten adaptiert werden)
  • Firmenbuchnummer – das heißt neue verpflichtende Angabe im Impressum –> einmal alle Websites adaptieren bitte – danke
  • neue Steuernummer oder besser gesagt zusätzliche Steuernummer
  • neue Beitragsnummer als Arbeitgeber bei der Sozialversicherung (alle Mitarbeiter mussten umgemeldet werden)
  • ich als Geschäftsführerin bin jetzt auch in der Lohnverrechnung angelegt –> höhere, monatliche Kosten
  • neue Steuernummer bei der Stadtgemeinde
  • ….

income-tax-491626_1280Weil das alles so gut funktioniert hat, fordert mich das Finanzamt jetzt monatlich per Brief auf, eine Umsatzsteuervoranmeldung zu machen – obwohl ich ja kein Einpersonenunternehmen mehr bin. Die Technik lässts einfach nicht zu unterm Jahr so einen Schnitt zu amchen. So darf ich seit September monatlich meine 0-Meldungen machen, um nicht Strafsteuern zahlen zu müssen.

Mein Fazit auf die Umgründung vom EPU zur GmbH

Auf keinen Fall bereue ich die GmbH Gründung an sich! Was ich allerdings echt furchtbar finde, ist der Hürdenlauf in der österreichischen Bürokratie!  Ich bin der Überzeugung, dass das auch schneller, günstiger und mit weniger Nervenverlust gehen muss!

Rückblickend würde ich mir wünschen ich wäre 2010 schon mutig genug gewesen einfach die GmbH zu gründen oder dass ich Ende 2013 bereits mit meinen Überlegungen fertig gewesen wäre und die GmbH light gründen hätte können.

Was ich noch unbedingt als Empfehlung loswerden möchte: Sucht euch einen kompetenten Steuerberater und einen guten Rechtsanwalt samt Notariatskollegen. Regelt alles Finanzielle im Vorhinein und bittet bekannte UnternehmerInnen um Empfehlungen. Erfahrungswerte sind unbezahlbar!

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Patrizia

Gründer und CEO bei webdots GmbH
Patrizia Faschang ist Gründerin und leidenschaftliches Online Marketier bei webdots.at. webdots hat ihren Sitz in Altheim (zwischen Oberösterreich und Salzburg) und ist ein fairer Partner für alle Themen im Bereich Website- & OnlineShop Entwicklung, SEO (Suchmaschinenoptimierung), SEM / AdWords und Online Marketing. Hauptzielgruppe sind Gründer, EPU, KMU und Vereine.

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4 Gedanken zu „Vom EPU zur GmbH – Ein Hürdenlauf durch die österreichische Bürokratie“

  1. Hallo Patrizia, der Post ist ja schon eine Weile her. Ich hoffe, meine Frage erreicht dich trotzdem:

    Du schreibst, du wolltest dein EPU als Sacheinlage in die GmbH bringen. Ist das nicht gesetzlich verpflichtend oder was wäre die Alternative? Du hast diesen Schritt offensichtlich bereut – wie könnte man das deiner Meinung nach sonst lösen?

    Ich stehe vor einem ähnlichen Problem. Ich möchte eine OG gründen und die Frage ist, ob ich mein bestehendes EPU einfach „sterben“ lasse und die Kunden ab Gründung einfach über die OG abrechne oder ob ich mein EPU in die OG einbringen muss?

    Bin für Tipps dankbar!

    L G , Stefan

    1. Hallo Stefan,

      nein es ist nicht zwingend notwendig sein EPU in die nächste Geschäftsform einzubringen.
      Du kannst genauso dein EPU schließen und eine neue Firma gründen. Wichtig dabei ist, dass du in diesem Fall nicht ganz so einfach die Anlagen, Kunden und andere Mittel mitnehmen kannst.

      Für mich war die Einbringung ein Horror weil 1. der damalige steuerberater geschlampt und vieles nicht kommuniziert hat und 2. die behörden ewig gebraucht haben um diese änderung ihren systemen beizubringen (so musste ich zb null-meldungen an das FA noch 3 monate lang machen, weil ich sonst strafe hätte zahlen müssen – und das nur weil das system des FA nicht fähig war dies irgendwo zu hinterlegen dass es zwar die geschäftsführerin als einkommensteuerpflichtige person gibt, aber nicht mehr als umsatzsteuerpflichtige person.).

      das heißt was ich dir nur raten kann: gehe oder suche dir einen gscheiten steuerberater und spiele die fälle durch (einbringung vs. neu-gründung) – was haben die jeweiligen fälle für vor- und nachteile, was bedeuten sie in sachen finanzamt, sozialversicherung, firmenbuch oder anderen behörden? was bedeutet es für dich haftungstechnisch? …

      ein weiterer grund warum ich mich geärgert habe: es wäre für mich wahrscheinlich von anfang an gescheiter gewesen eine gmbh zu gründen – im nachhinein hat mich das halt ziemlich viel geld, zeit und nerven gekostet.
      das heißt auch die rechtsform würd ich nochmal mit dem steuerberater und ggf. mit dem anwalt diskutieren.

      eine pauschalantwort gibt es also auf deine frage nicht – sry. ein klassischer „das kommt drauf an“.

      ich hoffe ich konnte dir trotzdem weiterhelfen.

      lg patrizia

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