Ja! Genau so einfach wie es sich anhört, ist es als EPU (Ein-Personen-Unternehmen) eine Unterstützung zu erhalten – man muss einfach nur den ersten Mitarbeiter anstellen 🙂
Vorerst sogar unbefristet verlängert. juheee!
Die groben Anforderungen für den Bezug dieser Lohnnebenkosten Förderung für den ersten Mitarbeiter:
- alle Arbeitgeber (sofern du oder deine Geschäftsführer seit mindestens 3 Monaten GSVG versichert sind)
- der erste Beschäftigte (geringfügig Beschäftigte bzw. Dienstverhältnisse unter 2 Monaten zählen nicht) angestellt wird
- als Beschäftigte förderbar sind alle Personen ohne Altersbeschränkung
- die unmittelbar zuvor eine Ausbildung abgeschlossen haben UND beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt sind ODER
- arbeitslos sind UND beim AMS bereits 2 Wochen arbeitslos gemeldet sind
- Arbeitszeit muss mind. 50% der Normalarbeitszeit sein (bei einer 40h Woche sind das mind. 20h) und das Arbeitsverhältnis muss mindestens 2 Monate dauern
- Förderhöhe: 25 % des Bruttolohns, 12 mal für maximal 1 Jahr
- Dauer der Förderung: für die Dauer des Dienstverhältnisses, höchstens ein Jahr.
- Nicht förderbar sind Lehrlinge, freie Dienstnehmer, Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern, Großeltern, Stiefeltern und Adoptiveltern, Verwandte bis zum 2. Grad
Ein anschauliches Beispiel zur AMS Förderung des 1. Mitarbeiter
- Bruttogehalt für den ersten Beschäftigen beträgt € 2.000,- pro Monat
- Du erhältst somit eine AMS-Förderung (nach Bewilligung) von € 500,- pro Monat für diesen Beschäftigten wenn er mind. 2 Monate angestellt ist und zu 100% beschäftigt ist
- Bei einer Beschäftigung über 12 Monate (maximale Förderzeit) erhältst du für deinen ersten Angestellten eine Förderung in Höhe von € 6.000,-
Am besten informierst du dich direkt bei deiner AMS Stelle – da wird dir gerne geholfen. Außerdem noch folgende Links für weitere Informationen:
- Infoblatt „Beihilfe für Ein-Personen-Unternehmen“ vom AMS
- Infofolder der WKO zur Lohnnebenkosten Entlastung für den ersten Mitarbeiter
Wichtig ist, dass der Antrag bis spätestens 6 Wochen nach Beginn des Dienstverhältnisses bei der zuständigen regionalen AMS-Geschäftsstelle einlangt – bei positiver Entscheidung kannst du selber entscheiden in welchem Zeitraum die Auszahlung erfolgt.
Ich habe selber diese Förderung für meinen 1.Mitarbeiter in Anspruch genommen und kann nur sagen, dass es mir eine große Stütze war und die Abwicklung mit dem AMS sehr einfach war. Als abschließende Aufgabe zur Erfüllung der Förderkriterien muss vor Überweisung des letzten Zuschusses der Nachweis über die Anstellung erbracht werden.
UPDATE 1.12.15: das LAND OÖ erweitert diese Förderung und bezuschusst die bestehende AMS Förderung
Die neue Förderung namens 1plus1 vom Land OÖ unterstützt EinPersonenUnternehmen bei der Anstellung des 1. Mitarbeiters (zus. zur bestehenden AMS Förderung)
- in den ersten 3 Monaten, sowie in den Monaten 10-12 des neuen Beschäftigungsverhältnisses fördert das Land OÖ ERGÄNZEND 50% der entstehenden Bruttolohnkosten.
Also zus. zur 25% Förderung des AMS, gibt es 2mal 3 Monate mit je 50%. Wenn man sich also das 1. Jahr anschaut:
- Monat 1-3
- Förderung AMS 25%
- Förderung Land OÖ 50%
- Rest für das Unternehmen 25%
- Monat 4-9
- Förderung AMS 25%
- Rest für Unternehemen 75%
- Monat 10-12
- Förderung AMS 25%
- Förderung Land OÖ 50%
- Rest für das Unternehmen 25%
Einfach Antragsformular herunterladen, ausfüllen und schon gehts los 😉
ACHTUNG: bei Änderungen des Anstellungsausmaßes muss zwingend eine Mitteilung an das AMS erfolgen!
Mehr Details gibt es auch auf der Website der WKO
Wie immer alle Angaben ohne Gewährleistung 🙂