Jeder der sich selbstständig macht hat nicht nur meinen Respekt, sondern natürlich auch viel um sich.
Manchmal kommt es auch vor, dass die Arbeit immer mehr wird und spätestens wenn man mal sechzig bis achtzig Stunden pro Woche arbeitet kommt einem der erste Mitarbeiter in den Sinn.
Nur Mut, ein Mitarbeiter will ja mit dir arbeiten, wie der Name schon vermuten lässt. Nur schadet es sicher nicht, sich über die Mitarbeiterführung im vorhinein Gedanken zu machen. Wie jedoch der Self-Man im ORF am Ende jeder Folge sagte: „Aber das ist eine andere Geschichte“.
Es geht hier nicht um den ersten Mitarbeiter, sondern um eine gewisse Anzahl an Mitarbeitern, denn wenn der Betrieb wächst, dann wachsen auch die rechtlichen Ansprüche der Mitarbeiter bzw. könnte es finanzielle Einbußen geben.
Das Ganze ist ein grober Überblick, sollte dich aber ein bisschen sensibilisieren.
Anzahl der Mitarbeiter ist 5 oder höher
Hier lernst du das erste Mal das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) kennen.
Bei 5 familienfremden Arbeitnehmer/Innen haben diese die Möglichkeit einen Betriebsrat zu gründen und natürlich auch das Recht dazu.
Der Betriebsrat besteht bei
- 5 bis 9 Arbeitnehmer/Innenaus 1 Person
- 10 bis 19 Arbeitnehmer/Innenaus 2 Personen
- 20 bis 50 Arbeitnehmer/Innenaus 3 Personen
- 51 bis 100 Arbeitnehmer/Innenaus 4 Personen
- je weitere 100 Arbeitnehmer/innenaus 1 weitere Person
Wer als Mitarbeiter die Wahl zum Betriebsrat annimmt, genießt ab diesem Zeitpunkt einen Kündigungs- und Entlassungsschutz bis 3 Monate nach Erlöschen der Mitgliedschaft im Betriebsrat.
Kündigungen und Entlassungen sind nur durch Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichtes möglich.
Anzahl der Arbeitnehmer mehr als 20
Jetzt haben die Mitarbeiter, welche das Glück haben Eltern zu werden, gesetzlich Anspruch auf Elternteilzeit, wenn sie länger als 3 Jahre im Betrieb beschäftigt wurden. Hier gehört auch die Wochenhilfe- und Karenzzeit dazu.
Seit 2016 muss die Wochenarbeitszeit um mind. 20% gesenkt werden.
Beispiel:
- Vor Elternteilzeit gearbeitet 40 Stunden.
- In der Elternteilzeit, sind jetzt maximal 32 Stunden erlaubt.
Wird aber aus Anlass der Geburt eines Kindes Teilzeit vereinbart, auch innerhalb dieser 20%, gilt das ebenfalls automatisch als Elternteilzeit.
Kurz und knapp, bei Anspruch auf Elternteilzeit genießt der Mitarbeiter bis zum 7. Lebensjahr seines Kindes einen Kündigungsschutz. Von der Bekanntgabe, bis zum Ablauf des 4. Lebensjahres des Kindes. Danach, bis zum vollendeten 7. Lebensjahr einen Motivkündigungsschutz.
Anzahl der Arbeitnehmer mehr als 25
Lehrlinge zählen bei dieser Grenze nicht als Arbeitnehmer.
Hier ist es die Pflicht eines Arbeitgebers einen begünstigt Behinderten Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin einzustellen.
Schaffst du dies nicht, musst du an das Sozialministerium eine Ausgleichstaxe von monatlich € 251 für das Jahr 2016 entrichten. Bei 50 Arbeitnehmern benötigt man also 2 begünstigt Behinderte Mitarbeiter usw… hat man bei 50 keinen einzigen betreffenden Mitarbeiter eingestellt ist auch die Ausgleichstaxe 2 Mal fällig.
Die Ausgleichstaxe wird vom Sozialministerium vorgeschrieben.
Achtung!
Zum Personenkreis der begünstigt Behinderten zählen Mitarbeiter mit einer Behinderung von mindestens 50%. Diese kann festgestellt werden vom Bundesamt für Soziales, Unfallversicherung usw… Die Person muss noch zusätzlich die Aufnahme in den Kreis der begünstig Behinderten beim Sozialministeriumsservice stellen.
Für diese Mitarbeiter ist kein DB, DZ und auch keine Kommunalsteuer zu entrichten. Aktuell ist das eine Ersparnis von 7,86% an Lohnnebenkosten.
Anzahl der Arbeitnehmer regelmäßig über 50
Jetzt ist die AUVA Erstattung dran. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt vergütet für 42 Tage 58,34% der Entgeltfortzahlung.
Also wenn jetzt ein Mitarbeiter krank wird, müssen wir ja Krankengeld bezahlen, von diesem Krankengeld, dass wir leisten müssen, bekommen wir 58,34% zurück. Der Krankenstand muss aber mehr als 10 Tage dauern, also erst ab dem 11. Tag gibt es bei Krankheit eine Erstattung.
Bei Arbeits- und Freizeitunfällen gibt es ab dem 4. Tag eine Erstattung in selber Höhe.
Beschäftigt der Betrieb Lehrlinge und begünstig Behinderte kann die Anzahl der ArbeitnehmerInnen auch bei 53 liegen.
Hier ist also große Vorsicht geboten, das ist nämlich sehr viel Geld, dass im letzten Punkt verloren gehen kann. Also, mit der Einstellung des 51. Arbeitnehmers steigen also indirekt für alle Mitarbeiter die Personalkosten.
Der Artikel soll, wie schon erwähnt, eine grobe Übersicht bieten für alle NeugründerInnen.
Es soll dich nicht daran hindern Mitarbeiter einzustellen, mit gutem Personalmanagement schafft man auch diese Punkte gut zu überstehen.
Patrizia
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