Förderung für die Gründung am Land

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Seit neuestem gibt es auf der Website des Austria Wirtschafts Service (aws) eine neue Förderung, die viele von euch interessieren könnte. Und zwar gibt es für Unternehmen die am Land ihren Standort haben eine Förderung, die sich auf jeden Fall auszahlt!

Gründung am Land – Hard Facts

  • Höhe der Förderung

    nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50.000,-, bis zu 55% der Projektkosten

  • Für wen ist der Zuschuss geeignet?

    Gründerinnen und Gründer oder bestehende kleine, junge Unternehmen die weniger als 5 Jahre alt sind und deren Standort sich im ländlichen Gebiet befindet (Gemeinden mit weniger als 30.000 Einwohner)

  • Laufzeit

    bis zu 24 Monate

  • Förderbare Projekte
    • innovatives Handwerk, innovatives verarbeitendes Gewerbe,
    • industrielle Erzeugung
    • innovative Dienstleistungen
    • neue Produkte & Dienstleistungen in der Region

Die Projekte sollen einen technologisch-innovativen Hintergrund vorweisen. Außerdem müssen sie im Einklang mit der Regional- oder Landesstrategie, in der sich der Standort befindet, stehen. Diese sind unter https://www.aws.at/foerderungen/gruendung-am-land/, im Abschnitt “Downloads” für das jeweilige Bundesland einsehbar.
Gefördert werden Projekte zwischen 20.000,- und 200.000,- Euros!

  • Welche Projekte werden NICHT gefördert?
    • Unternehmen der Erzeugung oder Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
    • Projekte, die keinen oder nur minimalen Innovationsgehalt aufweisen
    • Projekte, die keine deutlich überwiegende aktivierbare Investition zum Ziel haben
    • Projekte, bei denen die Ausfinanzierung nicht nachvollziehbar dargestellt ist
    • Projekte von Unternehmen, bei denen der Status des kleinen und jungen Unternehmens nicht nachgewiesen werden kann
    • Projekte von Unternehmen, die als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gelten.
    • Projekte, die vor Einreichung des Antrags auf Förderung begonnen wurden.
    • Projekte von Unternehmen, die eine Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission gemäß Art. 1 Abs. 4 lit. a AGVO noch nicht erfüllt haben
  • Finanzierbare Kosten
    •  materielle Investitionskosten (z.B. Maschinenkauf)

    • immaterielle Investitionskosten (z.B. Lizenzen)
    • investitionsprojektbezogene allgemein Kosten

Wenn man einen Antrag für diese Förderung stellt, müssen bei Kostenpositionen die kleiner als 10.000,- (aber ÜBER 5.000,-!) zwei Vergleichsangebote angegeben werden. Bei Kostenpositionen die diesen Betrag übersteigen müssen drei Vergleichsangebote beigelegt werden.

  • Einreichzeitraum

    von 4. September bis 13. Oktober 2017 (bis 12:00 Uhr)

  • Einreichung

    diese ist ausschließlich über den aws Fördermanager möglich

  • Was brauche ich für die Einreichung?

    es wird benötigt:

    • ein Businessplan zum Projekt
    • eine Übersicht über die geplanten Kosten (Detaillierte Kostenplanung/Kostenstruktur (Vorlage im Fördermanager)
    • Planrechnung für das aktuelle und die nächsten zwei Geschäftsjahre (in Form einer Planbilanz, Plan-Gewinn- und Verlustrechnung und Liquiditätsplan jeweils auf Jahresbasis)
    • Vergleichsangebotsdokumente für diese
    • Vollständige Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre inkl. Lageberichte, Anlagen- und Verbindlichkeitenspiegel, sofern vorhanden bzw. zutreffend.
    • Angebotsdokumente (Zwei Vergleichsangebote bei Kostenpositionen kleiner als EUR 10.000,- und drei Vergleichsangebote bei Kostenpositionen ab EUR 10.000,-
    • Bei Einreichung durch natürliche Personen:
      • Kopie des Identitätsnachweises (Lichtbildausweis) der Gründer (z.B. von allen Gesellschaftern der geplanten GmbH
    • Bei Einreichung durch ein nicht eingetragenes Unternehmen:
      • Gewerbeberechtigung zum Nachweis der Unternehmensform (z.B. bei nicht eingetragenen Einzelunternehmen)
      • Kopie des Identitätsnachweises (Lichtbildausweis) der Organe der Gesellschaft (z.B. des Einzelunternehmers)
  • Kriterien für die Auswahl der geförderten Projekte

Nur Projekte, welche alle erforderlichen Dokumente eingereicht haben, werden berücksichtigt.
Die Höhe der förderbaren Kosten liegt zwischen EUR 20.000,- und EUR 200.000,-

  • Förderungskriterien

    Die wesentlichsten Beurteilungskriterien sind:

    • Innovationsgrad (Neuheit bzw. signifikant bessere Lösung in der Region)
    • Übereinstimmung des Vorhabens mit dem relevanten Regionalkonzept
    • Möglichkeiten zur Absicherung des geistigen Eigentums aus dem Gründungsvorhaben
  • Auswahlverfahren
    • es werden alle einlangenden Förderungsansuchen vom BMWFW und den aws vorerst nach formalen und inhaltlichen Anforderungen geprüft
    • erst dann können die Förderungsanträge einem Bewertungsgremium vorgelegt werden
    • das Bewertungsgremium beurteilt jeden Förderungsantrag einzeln nach erfolgter inhaltlicher Präsentation des Vorhabens und Diskussion entsprechend den im Bewertungshandbuch festgelegten Kriterien
    • der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft ermächtigt die aws zur Vornahme der Förderungsentscheidung sowie aller Entscheidungen im Zusammenhang mit den geförderten Vorhaben im Namen und auf Rechnung des Bundes auf Grundlage der Empfehlung des Bewertungsgremiums
  • Sonstige Informationen

    Eine weitere Hilfestellung für die Unterlagen und andere erforderliche Daten für die Einreichung der Förderung “Gründung am Land” findest du im Download-Bereich

    Diese Förderung ist nicht mit anderen Förderungsangeboten der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) kombinierbar!

In 9 Schritten zur Förderung für die Gründung am Land

Schritt 1: Zum Gründen am Land – Antrag

Nachdem man sich beim neuen Fördermanager aws registriert hat, findet man unter „Antrag Auswahl“ – Gründen – und Unternehmen gründen- den Button aws Gründung am Land

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Dieser wird ausgewählt und anschließend auf Button „Speichern und Weiter“ geklickt

Schritt 2: Der Förderungsbewerber

Danach wird das Formular über den Förderungsbewerber ausgefüllt. Im linken Bereich des Bildschirms wird der Fortschritt angezeigt. Ich empfehle euch möglichst alle Felder bei allen Abschnitten auszufüllen – dies beschleunigt die Bearbeitung des Antrages.

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Im unteren Abschnitt des Formulars werden 3 Fragen rund um das Thema Beteiligungen gefragt.
Die erste Frage befasst sich damit, ob andere GesellschafterInnen an meinem Unternehmen beteiligt sind.
In der zweiten Frage soll man ankreuzen, ob das antragstellende Unternehmen noch an anderen Unternehmen beteiligt ist und in der letzer Frage geht es um die Gesellschafter des antragstellenden Unternehmens und ob diese an anderen Unternehmen beteiligt sind. Was bei mir als Gesellschafterin einer GmbH der Fall ist!

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Schritt 3: Das Vorhaben

Hier geht es darum, die Art des Projektes zu beschreiben. Es muss sich natürlich um ein firmeninternes Projekt handeln, wie zum Beispiel eine Neugründung oder auch eine Erweiterung eines Zweiges im Unternehmen.
Danach werden Ansprechpartner angegeben (dieser muss entweder der Eigentümer selbst sein oder ein Mitarbeiter des Förderungsunternehmens).
Weiters müssen Angaben zur Beschäftigung gemacht werden. Diese wird in Vollzeitäquivalente (VZÄ) umgerechnet.
Falls der Projektstandort ein anderer ist als der grundsätzliche Standort des Unternehmen werden im Abschnitt “Mitarbeiter Projektstandort” Angaben dazu gemacht – wenn dies nicht der Fall ist dann einfach auf den Button “Übernehmen” klicken 😉
Anschließend wird der Zeitraum des Projektvorhabens angegeben. Dieses darf natürlich nicht vor Antragstellung begonnen werden.
Zu guter letzt werden Fragen zu den Auswirkungen des Vorhabens gestellt.

Schritt 4: Kosten und Finanzierungen des Vorhabens

Hier müssen die geschätzten Kosten mit Art und Höhe angegeben werden. Dazu fügt man eine (oder auch mehrere) Kostenposition hinzu und füllt das Formular aus.
Danach muss man Angaben darüber geben, wie das Projektvorhaben finanziert wird (Eigenmittel, Fremdkapital, Leasing).
Am Ende wird eine Zusammenfassung über die gesamten Projektkosten gegeben.

Schritt 5: Beantragte Förderungen bei anderen Förderstellen

In diesem Schritt werden beantragte Förderungen von anderen Förderstellen behandelt.
Wie bereits in den sonstigen Infos erwähnt, dürfen keine anderen Förderungen des aws bestehen!

Schritt 6: Gründung am Land

Hier gibt man Angaben darüber in welcher Höhe die Förderung beantragt wird. Anschließend gibt man den Standort des Vorhabens und die Bankverbindung des Förderungsbewerbers an.

Schritt 7: Allgemeine Bedingungen

Diese müssen gründlich durchgelesen werden & wenn alles klar ist stimmt man zu.

Schritt 8: Anhänge zum Antrag

Hier werden die Benötigten Unterlagen (wie oben bei den Hard Facts angeführt) dem Antrag hinzugefügt.

Schritt 9: Absenden

Das ist mit Abstand der leichteste Schritt. Hier können alle zuvor angegebenen Daten nochmal auf Richtigkeit überprüft und vervollständigt werden.

Fazit

Da ich leider nicht in diese Kategorie falle, um eine Gründung am Land zu beantragen (bin ja schon seit über 7 Jahren stolze Gesellschafterin 😉 ) Aber ich kann diese Förderung nur jedem jungen/neuen Unternehmen empfehlen, das Unterstützung bei Ihren Projekten benötigt. Immerhin sind bis zu 50.000,- eine ordentliche Summe!

Solltest du noch Hilfe bei der Beantragung brauchen, helfen dir die beiden Herren da unten gerne weiter! 😉

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Patrizia

Gründer und CEO bei webdots GmbH
Patrizia Faschang ist Gründerin und leidenschaftliches Online Marketier bei webdots.at. webdots hat ihren Sitz in Altheim (zwischen Oberösterreich und Salzburg) und ist ein fairer Partner für alle Themen im Bereich Website- & OnlineShop Entwicklung, SEO (Suchmaschinenoptimierung), SEM / AdWords und Online Marketing. Hauptzielgruppe sind Gründer, EPU, KMU und Vereine.

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