Arbeitsschutz: Das müssen Unternehmer wissen

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Der Arbeitsschutz ist lebenswichtig. Das mag so mancher für übertrieben halten, ist es aber nicht. Allein in Österreich kommt es im Jahr zu etwa 80.000 Arbeitsunfällen, von denen einige Dutzend tödlich ausgehen. Deshalb ist es wichtig, dass der Arbeitgeber seine Angestellten möglichst vor Unfällen schützt. Denn die Unfallvermeidung ist das erklärte Ziel des Arbeitsschutzes. Als Arbeitgeber soll man nicht erst dann handeln, wenn ein Unfall bereits geschehen ist, sondern im Voraus Maßnahmen einleiten, die die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Unfalls am Arbeitsplatz minimieren. Die Verantwortung für Präventionsmaßnahmen liegt also ganz klar beim Arbeitgeber. Der hat einiges zu beachten, um die Sicherheit seiner Mitarbeiter gewährleisten zu können. Werden die Vorschriften nicht beachtet, können sich Angestellte weigern die Arbeit zu verrichten und es drohen Strafmaßnahmen durch die Arbeitsinspektion.

Aber welche Maßnahmen sind relevant und an welche Gesetze muss sich gehalten werden? Nun, grundsätzlich unterscheidet man beim Arbeitsschutz zwischen technischen bzw. arbeitshygienischen Schutzvorschriften und Verwendungsschutzvorschriften. Sie alle unterscheiden sich von Unternehmen zu Unternehmen bzw. von Branche zu Branche, ganz einfach weil jedes Unternehmen mit anderen Arbeitsmitteln und an anderen Arbeitsorten seinen Tätigkeiten nachgeht. Mehr Informationen zu den einzelnen Anforderungen an Unternehmen findest Du hier.Dachreinigung

In jedem Fall sind folgende Punkte zu beachten:

  • Die Ermittlung des Gefahrenpotenzials

Jeder Arbeitgeber muss wissen, welche Gefahr für die Beschäftigten von seinem Betrieb ausgeht. Daraus leiten sich dann die entsprechenden Schutzmaßnahmen ab. Der Gefahrenkatalog in handwerklichen Berufen ist dabei deutlich größer, als etwa in einer Behörde, deshalb muss dort besonders auf Arbeitsschutzmaßnahmen geachtet werden. Bei Bedarf muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die entsprechende Schutzkleidung zur Verfügung stellen. Alles nötige dafür findest Du beim Fachhändler für Arbeitsschutz Engelbert Strauss.

  • Die Unterweisung von Angestellten.

Per Gesetz ist jeder Arbeitgeber in Österreich dazu verpflichtet die Arbeitnehmer über Sicherheit und Gesundheitsschutz in ausreichendem Maße unterweisen zu lassen. Eine solche Sicherheitsunterweisung muss während der Arbeitszeit und nachweislich erfolgen sowie gegebenenfalls in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Darüber hinaus ist sie von geeigneten Fachleuten durchzuführen. Eine Unterweisung muss auf den Arbeitsplatz und den Aufgabenbereich des Arbeitnehmers ausgerichtet sein und an veränderte Umstände angepasst werden. Sie sollte dem Erfahrungsstand der Arbeitnehmer entsprechen und in einer verständlichen Form erfolgen.

  • Die erste Hilfe und Notfallmaßnahmen

Auch das gehört zu den Pflichten des Unternehmens. Es muss dafür sorgen, dass entsprechende Maßnahmen getroffen werden können, die zur ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung notwendig sind. Teil dessen ist es auch das Abstellen von Ersthelfern im Betrieb. In jeder Arbeitsstätte ab einem Mitarbeiter muss mindestens ein ausgebildeter Ersthelfer bestellt werden. Heißt konkret: Minimum ein Mitarbeiter unterläuft eine 16-stündige Ausbildung zum Ersthelfer, um bei Unfällen während der Arbeit qualifiziert erste Hilfe leisten zu können. In Abständen von höchstens vier Jahren muss eine 8-stündige Auffrischung erfolgen.

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Patrizia

Gründer und CEO bei webdots GmbH
Patrizia Faschang ist Gründerin und leidenschaftliches Online Marketier bei webdots.at. webdots hat ihren Sitz in Altheim (zwischen Oberösterreich und Salzburg) und ist ein fairer Partner für alle Themen im Bereich Website- & OnlineShop Entwicklung, SEO (Suchmaschinenoptimierung), SEM / AdWords und Online Marketing. Hauptzielgruppe sind Gründer, EPU, KMU und Vereine.

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5 Gedanken zu „Arbeitsschutz: Das müssen Unternehmer wissen“

  1. Vielen Dank für den hilfreichen Beitrag. Erst neulich habe ich mich über den Arbeitsschutz unterhalten. Daher wollte ich mich kurz im Internet erkundigen. Glücklicherweise wird man im Internet schnell fündig.

  2. Ein Bekannter hat die Ausbildung zum Ersthelfer absolviert. Er sagt in manchen Unternehmen gibt es gar keine Ersthelfer. Wenn am Arbeitsplatz etwas passiert ist man froh, wenn es eine Ersthelfer im Betrieb gibt.

    1. Also bei uns in Österreich ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass einer im Unternehmen einen aktiven Ersthelfer hat! Je nach Unternehmensgröße kann die Anzahl der benötigten Ersthelfer dann auch variieren.

  3. Wenn der Arbeitsschutz die Arbeitskleidung betrifft, soll die ausgegeben werden oder selbständig besorgt? Bei dem Mann ist es ja ein Problem, wenn die Schuhe schon welchen Monat versprochen werden. Es bleibt nichts anderes, als nur selbständig die zu kaufen. Barfuß läuft der doch nicht zur Arbeit!

  4. Ein sehr klarer und fundierter Artikel zum Thema Erste Hilfe Kurs für Mitarbeiter. Ich bin sicher, Sie haben mir damit geholfen. Ich weiß jetzt mehr oder weniger, was zu tun ist. Diese Informationen sind nämlich genau das, was ich gesucht habe.

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